rechts verlustig, er mag sie nun zu dem nämlichenoder zu einem geringern Preise verkauft haben.
§. 7.
Wenn er aber eine geringere Gattung unter einemneuen Namen verfertigen will, oder überhaupt neueGattungen erfindet, so ist ihm dieß unverwehrt, nurmuß er sie dem Fabrik Coliegio zur Prüfung vorlegen.
§. 8 .
Bey Fabrikaten hingegen, die keinen Haupt-In-dustriezweig des Landes ausmachen und vorzüglich beydenen, die bisher aus andern Ländern bezogen wurden,soll der Fabrikant in Hinsicht ihrer Gattungen und de-ren Beschaffenheit nach seinem eigenen Gutdünken ver-fahren dürfen.
Wenn in einem Land, das starken Fabrikhandeltreibt, nicht sorgfältig darüber gemacht wird, daßdie vorzüglichsten und beliebtesten Gattungen nichtgeringer verfertigt werden dürfen, so wird es sehrschädliche Folgen nach sich ziehen, denn bald werde»sich Fabrikanten finden, die ihren Gewinn durchschlechte Waare erhöhen oder ihren Absatz durch ge-ringere und wohlfeilere vermehre» wollen. Diesefinden im Anfang starken Absatz und die übrigen wer-den dadurch gezwungen, ihre Fabrikare, um gleichePreise zu halten, auch geringer zu verfertigen. Da-durch verliert endlich das Fabrikat seinen guten Rufbey dem Ausländer, der nun bald andere Wege su-chen wird, um sich bessere Waare zu verschaffen.