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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Der Fabrikant darf seine Arbeiter nicht mit un-gangbaren, herabgesetzten oder andern Münzsorten,woran sie verlieren, bezahlen, und ist im Ucbertre-tungsfall mit einer von dem Handelsgericht oder je-der Orts - Obrigkeit zu bestimmenden Geldstrafe zubelegen.