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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Zwölftes Kapitel.

Von der Bezahlung.

5. i.

von den verschiedenen Arten der Bezahlung.

Bezahlung kann auf viererley Art geschehen,s) mit baarcm Geld. b) Durch Wechsel und Asslg-naüonen. c) Durch Compensirung. ä) Durch Ab-rechnung mit einem dritten.

§. 2.

Von derzeit der Zahlung..

Jeder Kaufmann ist verbunden, die Zahlung zu dervon beiden Theilen festgesetzten Zeit zu liefern.

Wenn bey einem Handel keine Zeit der Zahlung be-stimmt wird, noch auch bey diestr Waare durch ein