besonderes Herkommen festgesetzt ist und der Käuferund Verkäufer vorher noch in keiner Verbindung miteinander standen; so muß die Bezahlung sogleich ge-leistet werden.
Wenn eine Waare per contant oder gegen gleichbaare Bezahlung gekauft wird, so soll die Bezah-lung innerhalb 8 Tagen erfolgen und der Verkäuferkann die Schuld nach dieser Zeit einklagen und Zin-sen berechnen.
§. 5 -
Doch steht es dem Verkäufer auch frey, die Bezah-sung auf der Stelle zu fordern und die Waare nurgegen den Empfang des Geldes auszuliefern.
?. 6 .
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Wenn die Bezahlung erst nach einer gewissen Zeitfestgesetzt worden ist, so kann der Gläubiger dieselbevor Vcrfluß dieses Termins nicht fordern, er müßtedenn gerichtlich darthun können, daß der Käufer zujener Zeit wahrscheinlicherweise nicht mehr in zah-lungsfähigem Zustand seyn würde. In diesem Fallkann er Caution oder Deponirung des Geldes for»dern, muß aber, wenn das letztere statt findet, demKäufer die Zinsen bis zur festgesetzten Zahlungszeitvergüten.