Forderungen, die Handels-Verzugszinsen berechnen,und zwar nicht allein nach Jahre» und Monaten, son-dern auch nach Tagen.
4.
Wegen der Zeit, von der diese Zinsen berechnetwerden dürfen, sehe man den 4ten bis 7ten Parag.des vorigen Kapitels.
§. 5 -
Wenn ein Kaufmann eine Forderung an einen an.dern zu machen hat , der ..sich auf ein dem Schuldnergemachten Gelddarlehen gründet, so können, wennwegen der Zinfen'nichts ausgemacht wurde, nur diegewöhnlichen und nicht die Handelszinsen verlangtwerden.
§. 6.
Wer dem andern Waaren leiht, kann auch nur diegewöhnlichen Zinsen dafür fordern.
7.
Wenn ein Schuldner -hinlänglich beweisen bann,daß unvermeidliche Zufälle, wie z. B. das Liegenblei-ben des Geldes auf der Post u. s. w. ihm die Zah-lung zur gehörigen Zeit unmöglich machten, so ist erdem Gläubiger keine Verzugszinsen zu zahle» ver-bunden.