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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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§. 8.

Wenn bey einer Forderung ein Streit entsteht, undder Schuldner einen Theil derselben zahlen will, derGläubiger aber ihn nicht annimmt, so kann dieserlctztre für die ihm dargebotene Summe keine Ver-zugszinsen fordern.

§. 9.

.Wenn der Kaufmann die Waare eines andern wider-rechtlich zurück hält, so kann dieser die Handelszinsesfür den Betrag derselben berechnen.

io.

Wenn ein Kaufmann Geld für Rechnung eines an.dern erhält, jo ist er diesem für die Zeit, währendwelcher er das Geld rechtmäsigerweise in Händen hat,keine Zinsen zu bezahlen verbunden,

§. n.

Um Verzugszinsen berechnen zu können, ist keinebesondre Aufforderung von Seiten des Gläubigers zurZahlung nöthig, sondern sie treten in der im vorigenKapitel festgesetzten Zeit stillschweigend und von selbstin ihre Kraft.