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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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von den Zinsen für deponiere Gelder.

Wenn in einer Streitsache Gelder rechtmäsig depo-nirt werden, so hat derjenige, dem das Recht zuge-sprochen wird, die Verzugszinsen zu fordern; wennaber die Deponirung widerrechtlich ist, so hat der De-ponent dieselben zu tragen.