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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Vierzehntes Kapitel.

Don der Thara und dem Gutgewicht.

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z. l.

was die Thara sey.

lauter der Thara versteht man das Gewicht des Ge-fäßes einer Waare.

§. 2.

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Verschiedene Arten derselben.

Die Thara wird aus dreyerley Art bestimmt : a) daßMan das Gefäß nach ausgeleerter Waare wiegt; b)daß man daö Gewicht des Gefäßes zu gewissen Pro-zenten vom Gewicht der Waare annimmt ; c) daßman, ohne das Gefäß zu wägen, oder auf die vorigeArt zu bestimmen, annimmt, daß es ein gewisses be-lstimmteö Gewicht habe.