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§. 4-
I>l welchen Fällen sie statt findet oder nicht.
Wenn ein Kaufmann eine Waare einem andernauf Credit sendet - und in dessen Creditfähigkeit einMißtrauen zu setzen veranlaßt wird, so kann er dieWaare unterwegs anhalten lassen und revindieiren.
5-
Wenn auch die Waare schon bey dem Empfängerangekommen wäre, so kann sie der Absender doch nochrevindieiren, wenn sie noch im Zustand ihrer Ver-sendung anzutreffen ist und dieser noch kein Eigen»thumsrecht an ihr ausgeübt hat.
§. 6 .
Hat aber der Empfänger schon auf irgend eineArt darüber disponirt, sie ganz oder zum Theil ver.kauft oder verbraucht, mit einer andern Waare ver-mischt oder ihr sonst eine andere Beschaffenheit gegeben,so findet keine Revindication mehr statt.
Z. 7-
Wenn ein dritter ein vollkommenes EigenthumS-recht an eine Waare erlangt hat und von seiner Seitekein Betrug dabey statt fand, so kann sie von dem er-sten Besitzer nicht mehr revindieirt werden.
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