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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Wenn diese Beschränkungen der Faktura gemäs ge-hörig bekannt gemacht worden sind, und der Faktorüberschreitet ihre Gränzen, so hängt es von demWillen des Prinzipals ab, ob er die in dieser Hin-sicht von dem Faktor unternommenen Geschäfte billi-gen will oder nicht, und wenn in letztrem Fall einSchaden für einen Dritten daraus entsteht, so hatdieser seine Entschädigung bey dem Faktor zu suchen.

§. iZ.

Wenn ein Faktor nur zu einigen und nicht zuallen Geschäften angestellt wird, so soll demongeachtetdie Vollmacht nach dem zten Parag. niedergelegtund dem 6ren Parag. gemäß bekannt gemacht werden»

!. 14.

In diesem Fall ist der Principal nur für die Hand-lungen des Faktors, die sich auf diese bestimmten Ge-schäfte beziehen, verantwortlich.

z. »5»

Von der Verantwortlichkeit des Principals fürdie Handlungen des Faktors.

Wenn ein Faktor, der seine Vollmacht überschrittenhat, beweisen kann , daß er es nach reißicher Ucber-legung zum Besten und wahren Nutzen seines Princi,

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