Thut er es doch, so hat der Principal das Recht,ihn vor Ablauf ihres Contrakts seiner Stelle zu ent-setzen, und er verfällt noch in eine von der Obrigkeitnach Beschaffenheit der Umstände zu bestimmendeGeldstrafe.
§. -Y.
Kein Faktor darf, so lang er im Dienst seines Prin,cipals ist, bey der im vorigen Parag. festgesetztenStrafe die Geschäfte eines andern besorgen.
§. 3o.
Der Faktor ist, wenn ihm nach zurück genomme-ner Vollmacht sein Princtpal die Zahlung des ihmzukommenden Salairs oder andere aus seiner Stelleentspringenden Forderungen verweigert, berechtigt,von den unter seiner Aufsteht stehenden Effekten desPrincipals so viel mit Hülfe der Gerichte zurück zuhalten, als dem Betrag seiner Forderung im Werthgleich kommt.
§. zr.
Von der Aufhebung der Vollmacht.
Der Principal kann die Vollmache vor der imVertrag festgesetzten Zeit nicht widerrufen, wenn ernicht den Faktor des Betrugs oder mehrerer grober