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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Versehen oder der gänzlichen Unfähigkeit zur Führungseiner Geschäfte überführen kann.

§. Z2.

Wenn der Principal den Faktor eines übcrwiese-neu Betrugs oder mehrerer grober Vergehungcn we-gen vor Ablauf der festgesetzten Zeit seines Dienstsentsetzt, so ist er nicht verbünde,», ihm für die nochübrige Zeit das Salair zu zahlen, oder ihn sonst zuentschädigen.

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Wenn er ihn hingegen wegen Unfähigkeit früherentläßt, so muß er ihm die Hälfte seines GehaltSbis zu der im Contrakt festgesetzten Zeit bezahlen.

§> 34 «

Wenn eine Vollmacht, entweder nach Vcrflnß derfestgesetzten Zeft, oder wegen einer der im zUenParag. angeführten Ursachen zurück genommen wird,so muß dieß dadurch geschehen, daß der Principal diegerichtlich nieder gelegte Vollmacht zurück nimmt unddieß auf die im üten Parag. vorgeschriebene Art be»kannt macht.

§ 35 »

Wenn die Zurücknahme der Vollmacht hinlänglichbekannt gemacht worden ist, so ist der Eigenthümer