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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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stimmten Zeit nicht aufgeben, bey einer an den Prin-cipal zu erlegenden Geldstrafe, die dem Betrag seinesSalairs gleich kommt, das er von dieser Zeit bis zumAuögang des Comraktes zu beziehen hätte.

§. 45 -

Wenn er durch außerordentliche Umstände dazu be-wogen wird, so muß er dieß bey den Gerichten an-zeigen, die darüber zu entscheiden haben.

8. 46.

Wenn die Handlung, die der Faktor zu führenhatte, durch den Bankrutt des Principals aufhört,so muß ihm von der Masse die Hälfte seines Sa-lairü für die bis zu Ablauf des Contrakts noch übri-ge Zeit bezahlt werden, wenn ihm die Massa Cura«toren nicht eine andere anständige Stelle verschaffenkönnen.