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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Wenn derselbe unterlassen wird und es entsteht einStreit zwischen beyden Theilen, so müssen die zwi-schen dem Principal und Lehrling hier festzusetzendenPflichten und Rechte zum einzigen Maaßstab der Ent-scheidung dienen.

§. 5 -

Erfordernisse desselben.

In dem Contrakt muß die Länge der Lehrzeit hin-länglich bestimmt werden.

?. 6 .

Ferner muß in demselben festgesetzt werden, ob derLehrling allein in dem Laden oder Magazin gebraucht,oder ob er auch zu Comtoirarbciten angewiesen wer-den soll, und der Principal muß seiner in dieser Rück-^ficht eingegangnen Verbindlichkeit so viel möglich nach,kommen.

§. 7-

Wenn ein Lehrgeld bezahlt wird, so muß dieß indem Contract genau bestimm und die Zahlungözeitfestgesetzt werden.