Druckschrift 
Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
Seite
204
Einzelbild herunterladen
 

z. 12.

204

Wenn er dieß bis zu Ende der Lehrzeit anstehenläßt, so kann er keine Entschädigung mehr dafür ver-langen, noch sonst Ansvrüche deswegen machen.

§. iZ.

Ehe die Zeit dcö Lehrcontracts verflossen ist, kannweder der Principal den Lehrling aus seinem Dienstthun, noch dieser denselben verlassen, ausser unter dennachfolgenden Umständen.

§. 14.

In welchen Fällen der Lehrcontract aufgehobenwerden kann.

Wenn sich der Lehrling eine Veruntreuung oder einenBetrug zu schulden kommen läßt, so kann ihn derPrincipal aus dem Dienst thun, ohne ihm eine Ent-schädigung oder einen Lehrbrif geben zu müssen.

§. iZ.

Eben dieß findet auch statt, wenn sich der Lehrlingden Befehlen seines Principals hartnäckig widersetzt,ihm fortgesetzt zugegen handelt und sich durch Schmä-hungen oder gar durch Thätligkeiten an ihm vergeht.

§. 16.

Wenn der Lehrling aus Mangel an Verstandskräf-ten zur Erlernung der Handlung ganz unfähig ist,