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erfüllen darf, sondern er hat, wenn ihm ein Scha-den daraus entsteht, seinen Regreß allein an den Ab-sender zu suchen.
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Der Fuhrmann ist jedoch verbunden, mit derWaare, bis er an dem Ort ihrer Bestimmnng an-langt, die Ordre des Absenders zu befolgen. Wenner also von demselben »och unterwegs den Befehl er-hält, die Waare nicht an die im Frachtbrief bestimm-te, sondern an eine andere im nämlichen oder an ei-nem andern Ort befindliche Person abzuliefern, so ister dazu verbunden, wenn ihm die Person, der er sieausliefern soll, die ganze Fracht bezahlt, und ihm,wenn es an einem Ort ist, wo er nicht abgeladenhatte, die daraus entstehende Verzugs-und andreKosten vergütet. Hat aber der Fuhrmann noch andreGüter, die er bey Verlust der Fracht zu einer be-stimmten Zeit liefern muß, und er muß erweislich be-fürchten, daß er wegen der zum Abladen erforder,liehen Zeit zu spät an dem Ort feiner Bestimmunganlangen würde, so kann er von dem, der die Waareübernimmt, wegen des Schadens, der daraus fürihn entstehen kann, Caution fordern und darf, wennihm diese verweigert werden sollte, das Abladen jenerWaare ohne Verantwortlichkeit unterlassen. Dochdarf er in diesem Fall die Waare nicht an den imFrachtbrief angegebenen Empfänger ausliefern, son-dern muß sie gerichtlich deponiren.