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Gericht hat dann die eingegangene Verbindlichkeit zuProtokolliren, nachdem hinlänglich bewiesen wurde,daß die Wechselsumme richtig bezahlt worden ist. Fin-det es sich nachher, daß ein rechtswidriger Nebenver-trag dabey statt fand, daß z. B. der Jude sich einenTheil der Summe zurückzahlen ließ, oder höhere Zin-sen festsetzte, als im Wechsel stand, so erlischt dadurchdie Wechsclverbindlichkeit und der Jude wird mit derConfiscation der Wechselsumme bestrafte
Z. 16.
Wenn solche Personen eine aussergcrichtliche Wech-selvcrbindlichkeit gegen einen Juden eingehen, so kanndieser auf die Erfüllung derselben nicht nach Wechsel-recht klagen.
§. 17 -
Alle diejenigen, die nur mit Einwilligung der Ge.richte wechselfahig sind, können in keinem Fall eineWechselvcrbindlichkeit gegen einen Juden eingehen.
§. i8.
Wenn Personen, die nicht wechselfahig sind, eineWechselvcrbindlichkeit auf irgend eine Art eingehen,so kann nicht nach Wechselrecht gegen sie verfahrenwerden, sondern ihre Wechsel haben nur die Kraft dergewöhnlichen Schuldverschreibungen, selbst wenn siejene Verbindlichkeit eidlich eingegangen hätten. *
§. iy.