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§. 124 -
Erfordernisse desselben.
Die Erfordernisse eines Giro sind folgende: r)Der Name desjenigen, an den der Wechsel übertra-gen wird. 2) Die Bekennung des erhaltenen oderin Rechnung stehenden Werths, z) Der Ort wo, unddas Datum, wann er girirt wurde. 4) Die eigen-händige Unterschrift des Giranten oder seines Bevoll,mächtigten.
§. 125.
Wenn bey einem Giro einer dieser Punkte ausge«lassen, ober unrichtig gefetzt ist und der Wechsel deß-wegen protestirt wird, so hat der, welcher ihn unrich-tig girirte, den Schaden zu tragen.
§. 126.
von dem beygefügten Wort Ordre.
Wenn ein Wechsel nicht unmittelbar an den Ort,wo er bezahlt werden soll, gesandt wird , so ist derTrassant das Wort Ordre hinzu zu setzen verbunden.Wenn er es unterläßt, so hat er die durch die nunnöthige unmittelbare Einsendung des Wechsels entste-hende Kosten zu tragen. Befreyt davon wird er,wenn er der Commissionair des vorigen Jnnhabersist und von diesem einen besondern Auftrag dazu er-haltn, hat.