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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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§. lssg.

Er muß alle erhaltenen Wechsel zur Annahme oderAcccpcalion vorzeigen lassen, und auch diejenigen, dieder Trassant auf ßch selbst ausgestellt hat.

Von den Erfordernissen der Acceptation.

Die Acceptation muß allezeit schriftlich und zwaraus dem Wechsel selbst geschehen. Mündliche Accep-tationcn sind ganz ungültig und als nicht geschehen zubetrachten.

§. rZo.

Die Aceeptationen müssen unbedingt geschehen, un-stnd, wenn Klauseln beygefügt sind, wie z. B. wenn ^der Gegenwert!) angeschäfk wird«, daß man jspäter zahlen wolle u. s. w. ungültig und der Protest !muß deßwegen erhoben werden.

I. izt«

Wenn jedoch der Aeecptant noch vor der Verabfas«fung dcö wegen einer solchen unrichtigen Acceptationzu erhebenden Protests, den Wechsel ordentlich accep-riren will, so soll es der Präsentant annehmen und denProtest unterlassen. Die unrichtige Acceptation wirddann ausgestrichen , doch so, daß sie nicht ganz unle-serlich wird.