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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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tatiorr zwar geschehen lassen, aber wegen der Kosteneinen eigenen Protest erheben.

§. 182.

Wenn der Präsentant einen nicht acceptirtenWechsel selbst psr Koimeur annehmen will, so hater dabey, vor den andern den Vorzug.

§. i8Z. .

Verfahren bey wechseln, die nicht am Wohn-ort des Bezogenen zahlbar sind.

Wenn der Präsentant einen Wechsel erhält, der anseinem Wohnort zahlbar ist, dessen Bezogener aberan einem andern Ort wohnt, so muß er ihm eineCopie zur Acccptation einsenden, oder ihm das Origi-nal von einem Bevollmächtigten präsentiren lassen.In diesem letztcrn Fall ist er für jedes Versehen, darsein Bevollmächtigter dabey begeht, verantwortlich.

8. i8;.

Wenn der Bezogene, dem die Copie zugeschickt wur-de, die Acccptation auf diese selbst nicht setzt, wohlaber den Wechsel in seinem Brief deutlich und unbe-dingt acccptirt, so kann dieß der Präsentant als einegültige Acccptation betrachten und der Acceptant istnach Wechselrecht dafür verhaftet.

§. 185.

Verweigert er aber die Acccptation in seinem Brief,so wird die darin» angegebene Ursache dem Proteste. beygefügt.