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mit Einwilligung des Acceptanttn an einen anderncediren.
IY0.
verfahre»» bey eiitgesandei» prima und Secundawechseln.
Wenn dem Präsentantcn ein Prima Wechsel zurAcceptation cingcsand wird und diese erfolgt, so darfer, wem» er den Prima nachher an den Jnnhabcr desSecunda ausliefert, die auf dem letzten» stehenden
Worte: „ Prima zur Acceptation bey Hrn.-«
wegstreichen, und ist dann seiner Verbindlichkeit ent,ledigt.
Wenn dem Präsentantcn ein girirter Sccundawechselmit der Anzeige, wo der Prima ist, eingesand wird,und es findet sich, daß dieser nicht acceptirt, sondernmit dem Protest zurück gesand wurde, so soll er denSecunda bis zur Verfaiizcit zurück halten und, wenndenn die Zahlung nicht erfolgt, einen zweyten Pro-test erheben lassen, und diesen nebst dein Wechsel zu-rück senden.
§. 192.
Wenn ein acceptirter Wechsel verlohnn gieng,so muß der Präsentant desselben dein Acceptanten, derdie Zahlung demungeachtet zu leisten hat, wegen deömöglicherweise daraus entstehenden Schadens Caution
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