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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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von dem Auftrag zur Versicherung.

Wcr ohne Auftrag für Rechnung eines andern ver-sichern läßt/ kann / wenn der andere die Versicherungnicht bestätigt/ auf den Ersatz der Prämie keinen An-spruch machen.

§. 10.

Zu einem solchen Auftrag ist es jedoch hinlänglich/wenn der Kaufmann / der einem andern Waaren sen-det/ den Auftrag seine Waaren versichern zu lassen,im Allgemeinen erhalten hat und derselbe nicht Wi-derrufen wurde.

§. n.

Was versichert werden kann.

, Ueber alle Gegenstände/ über die ein rechtskräfti-ger Vertrag statt findet, können Versicherungen ge-schlossen werden.

§. 12 .

Ueber alle verbotenen und unerlgubten Dinge hin-gegen, findet keine Versicherung statt, und wenn siegeschlossen wurde, so ist sie als ganz ungültig zu be-trachten.