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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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§> IZ.

Zl8

Von Versicherungen auf das Leben einerPerson.

Auch auf das Leben einer Person kann Versiche-rung genommen werden, sowohl von ihr selbst alsvon andern.

z. 14.

Wird aber eine solche Person eines Criminalver-brechens wegen hingerichtet, so ist die Versicherungaufgehoben und der Versicherer muß die halbe Prä-mie zurück geben.

15.

Das Nämliche findet statt, wenn sich der Versicher-te selbst das Leben nimmt, müLle dann im Ver-sicherungscontratt ausdrücklich anders bedungen wor-den seyn.

H. 16.

Von der Versicherung auf die Freyheit einerPerson.

Auf die Freyheit einer Person kann auch Versiche-rung genommen werden, sowohl von ihr selbst alsvon andern; hat sich aber dieselbe durch offenbareunerlaubte Handlungen den Verlust der Freyheit selbst