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Von Versicherungen auf das Leben einerPerson.
Auch auf das Leben einer Person kann Versiche-rung genommen werden, sowohl von ihr selbst alsvon andern.
z. 14.
Wird aber eine solche Person eines Criminalver-brechens wegen hingerichtet, so ist die Versicherungaufgehoben und der Versicherer muß die halbe Prä-mie zurück geben.
15.
Das Nämliche findet statt, wenn sich der Versicher-te selbst das Leben nimmt, eö müLle dann im Ver-sicherungscontratt ausdrücklich anders bedungen wor-den seyn.
H. 16.
Von der Versicherung auf die Freyheit einerPerson.
Auf die Freyheit einer Person kann auch Versiche-rung genommen werden, sowohl von ihr selbst alsvon andern; hat sich aber dieselbe durch offenbareunerlaubte Handlungen den Verlust der Freyheit selbst