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Sieben und Zwanzigstes Kapitel.
Von der Havarei oder dem See-Schaken.
§. i.
was die Havarei ist.
Äller Schade, der einem Schiff oder der Ladungwährend der Reise zustößt, und alle ordentlichen undaußerordentlichen Kosten, die beyden zufallen, wirdmit dem Namen Havarei belegt.
§. 2 .
Sie wird eingetheilt, in die kleine oder gewöhn-liche, in die große oder außerordentliche und in dieparticulaire Havarei. ^
§. 3 -
Von der kleinen Havarei.
Zu der kleinen Havarei gehören alle Unkosten undAusgaben, die während der Reise zur Beförderung