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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Sieben und Zwanzigstes Kapitel.

Von der Havarei oder dem See-Schaken.

§. i.

was die Havarei ist.

Äller Schade, der einem Schiff oder der Ladungwährend der Reise zustößt, und alle ordentlichen undaußerordentlichen Kosten, die beyden zufallen, wirdmit dem Namen Havarei belegt.

§. 2 .

Sie wird eingetheilt, in die kleine oder gewöhn-liche, in die große oder außerordentliche und in dieparticulaire Havarei. ^

§. 3 -

Von der kleinen Havarei.

Zu der kleinen Havarei gehören alle Unkosten undAusgaben, die während der Reise zur Beförderung