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geschlossen werden, außer das letztere, wenn derCon-curs über sein Vermögen eröffnet wird, oder wenner ein Crimminalverbrcchen begangen hat. Es findetauch hier die im i6ten bis iZten Paragraph desi 7 ten Kapitel gegebenen Vorschriften fstr Handelsge-sellschafter statt.
8 .
Wenn ein Mitrheder seinen Schiffspart verkaufenwill, so haben die übrigen Theilnehmer das Vor.zugSrecht, wenn sie sich innerhalb drey Tagen darü-ber erklären.
Z. y.
Wenn mehrere auf das Vorgangsrecht zu dem Kaufeines Schiffes Anspruch machen, so hat der den Vor-zug, dessen Schiffspart der größte ist.
§. 10 .
Wenn der Schiffer das Schiff auf der Reise ver-kauft und die Nothwendigkeit dieses Schritts hin-länglich beweisen kann, so müssen die Rheder damitznfrieden seyn. Hat er aber einen Fehler dabey be-gangen, so können sie sich an ihm deßwegen regres-siven, doch bleibt der Verkauf gültig.