---------- HO?
mit Kaufleuten besetzt wird. Das Präsidium soll vondem Aeltesten im Amt unter den Rechtsgelehrten ge-führt werden, der zugleich, wenn die Stimmen getheiltsind, das Votsim deeisivum haben soll.
§. 4-
Ausser diesen Assessoren soll das Gericht auch einenSecretair haben, der ein Rechtsgelehrter seyn muß.
5-
Jeder Rechtögelehrter, der eine Assessoröstelle beydiesem Gericht erhalten will , muß ausser den zu sei-nem Stand erforderlichen Kenntnissen, auch noch dienöthige Einsicht vom Handel , von dessen wichtigstenGeschäften und den daraus entspringenden Verhältnis-sen besitzen und deßwegen gehörig geprüft werden. Die-se Prüfung soll hauptsächlich darin» bestehen, daß ersowohl mündlich vorgetragene HandelSstrcitigkeiten zuentscheiden, als über wichtigere schriftlich dargelegteFälle dieser Art ein Urtheil zu fällen hat.
§. 6 .
Die Kaufleute, welche solche Stellen bekleiden wol,len, müssen entweder ihren Handel vorher schon nie-dergelegt haben, oder bey Alttrctun'g der.Stelle nieder-legen , und dieß darf nicht später als höchstens ein hal,des Jahr nach Annahme derselben geschehen.