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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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oder geringem Handel immer besonders bestimmtwerden.

§. 4 -

Zwey Drittel von den Assessoren sollen Gelehrteund die übrigen Kaufleute seyn.

§« 5 »

Erfordernisse, um Assessor zu werden.

Die Gelehrten müssen die Cameralwisscnschaft inihrem ganzen Umfang studirt haben, die für denHandel wichtigsten Gegenden des Landes bereißt undsich in den vorzüglichsten Handels - und Fabrikstädteneine gewisse ^ nach den Umständen zu bestimmende Zeit,aufgehauen und sich dadurch mit dem Gang des Han-dels genau bekannt gemacht haben. UK )

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Kl>) Dieß kann, nach meiner Ueberzeugung, auf keineandre Art bewirkt werden , als wenn der Staat vonden jungen Männern, welche die Cameralwiffen»schart studirt haben, durch eine strenge Prüfungdie fähigsten wählt und diese auf seine Kosten diefür den Handel wichtigsten Gegenden und StädtedeS Landes bereisen läßt. Nur dann, wenn dieAssessoren eines solchen Coücqiuws den Gang desHandels nicht allein aus Büchern kennen, sondernihn näher beobachteten, nur dann läßt sieh einwirklicher Nutzen für das Ganze davon erwarten;nur dann werden so manche Handclsverordnungen,Aus-und Linfuhrsvcrbote, Acciso, Monopole u.s. w. verschwinden, die ihrem Zweck, dem Handel