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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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8. 6.

Der Aelteste im Amt von den Rechtsgelehrten solldas Präsidium führen und, wenn die Stimmen ge-theilt sind, das Votum Decisivum haben.

8 . 7.

Die Kaufleute, die als Assessoren dabey angestelltwerden, dürfen keinen Handel weder mittelbar nochunmittelbar treiben, oder müssen ihn bey Uebernahmeder Stelle sogleich niederlegen.

§. 8 .

Auch wenn sie ihre Asscssorsstellc wieder niederlegensollten, dürfen sie nachher im ganzen Land nichtmehr Handel treiben.

8. y.

Sie sollen mit den Gelehrten gleichen Rang un-gleichen Gehalt haben.

und der Industrie aufzuhelfen, gerade entgegen wir-ken, weil die Männer, die sie entwarfen, dabeynach Voraussetzungen handelten, die zwar nach ih-ren Compcndien vollkommen richtig sind, demwirklichen Zustand der Dinge aber gaiy entgegengesetzt waren.