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Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch
Entstehung
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Erstes Buch. Sechster Titel.

mäßiger Bestimmungen nach den örtlichenVerordnungen oder dem Octsgebrauche zubeurtheilen.

Art. 62.

Die Aufhebung des Dienstverhält-nisses vor der bestimmten Zeit (Art. 61)kann aus wichtigen Gründen von jedemTheile verlangt werden.

Die Beurtheilung der Wichtigkeit derGründe bleibt dem Ermessen des Richtersüberlassen. ,

Art. 63.

Gegen den Prinzipal kann insbesonderedie Aufhebung des Dienstverhältnisses aus-gesprochen werden, wenn derselbe den Ge-halt oder den gebührenden Unterhalt nichtgewährt, oder wenn er sich thätlicher Miß-handlungen oder schwerer Ehrverleßungengegen den Handlungsgehülfen schuldigmacht.

Art. 64.

Gegen den Handlungsgehülfen kanninsbesondere die Aufhebung des Dienstver-hältnisses ausgesprochen werden:

1) wenn derselbe im Dienste untreu istoder das Vertrauen mißbraucht;

2) wenn derselbe ohne Einwilligung desPrinzipals für eigene Rechnung oderfür Rechnung eines Dritten Han-delsgeschäfte macht;