Von der Kommanditgesellschaft auf Aktien. 77
3) den Gegenstand des Unternehmens;
4) die Zeitdauer des Unternehmens, imFall dasselbe auf eine bestimmteZeit beschränkt sein soll;
5) die Zahl und den Betrag der Aktienoder Aktienantheile;
6) die Bestimmung, daß ein Aufsichts-rath von mindestens fünf Mit-gliedern aus der Zahl der Komman-ditisten durch Wahl derselben bestelltwerden müsse;
7) die Form, in welcher die Zusammen-berufung der Generalversammlungder Kommanditisten geschieht;
8) die Form, in welcher die von derGesellschaft ausgehenden Bekannt-machungen erfolgen, sowie die öffent-lichen Blätter, in welche dieselbenaufzunehmen sind.
Art. 176.
Der Gesellschaftsvertrag und die Ge-nessmigungsurkunde müssen bei dem Han-delsgericht, in dessen Bezirk die Gesell-schaft ihren Sih hat, in das Handels-register eingetragen und im Auszuge ver-öffentlicht werden.
Der Auszug muß enthalten:
1) das Datum des Gesellschaftsvertragesund der Genehmigungsurkunde;
2) den Namen, Vornamen, Stand undWohnort jedes persönlich haftendenGesellschafters;