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Zweites Buch. Zweiter Titel.
3) die Firma der Gesellschaft und denOrt, wo sie ihren Siß hat;die Zahl und den Betrag der Aktienund Akticnantheile;
5) die Form, in welcher die von derGesellschaft ausgehenden Bekannt-machungen erfolgen, sowie die öffent-lichen Blätter, in welche dieselbenaufzunehmen sind.
Art. 177.
Der Anmeldung behufs der Eintrag-ung in das Handelsregister muß beigefügtsein:
1) die Bescheinigung, daß der gesammteBetrag des Kapitals der Kommandi-tisten durch Unterschriften gedeckt ist;
2) die Bescheinigung, daß mindestensein Viertheil des von jedem Kom-manditisien gezeichneten Betragesvon ihm eingezahlt ist;'
3) der Nachweis, daß der Aufsichtsrathnach Inhalt des Vertrages (Art. 175Ziff. p) in einer Generalversamm-lung der Kommanditiften gewählt ist.
Die Anmeldung muß von sämmtlichenpersönlich haftenden Gesellschaftern vordem Handelsgerichte unterzeichnet oder inbeglaubigter Form eingereicht werden. Dieder Anmeldung beigefügten Schriftstückewerden bei dem Handelsgerichte in Urschriftoder in beglaubigter Abschrift aufbewahrt.