Don der Aktiengesellschaft.
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4) die Höhe des Grundkapitals undder einzelnen Aktien oder »Aktienan-theile;
5) die Eigenschaft der Aktien, ob sieauf Inhaber oder auf Namen ge-stellt werden sollen, ingleichen dieetwa bestimmte Zahl der einen undder anderen Art, sowie die etwa zu-gelassene Umwandlung derselben;
K) die Grundsätze, nach welchen dieBilanz aufzunehmen und der Ge-winn zu berechnen und auszuzahlenist, sowie die Art und Weise, wiedie Prüfung der Bilanz erfolgt;
7) die Art der Bestellung und Zu-sammensetzung des Vorstandes unddie Formen für die Legitimation derMitglieder desselben und der Beam-ten der Gesellschaft;
8) die Form, in welcher die Zusammen-berufung der Aktionäre geschieht;
9) die Bedingungen des Slimmrechtsder Aktionäre und die Form, inwelcher dasselbe ausgeübt wird;
10) die Gegenstände, über welche nichtschön durch einfache Stimmenmehr-heit der auf Zusammenberufung er-schienenen Aktionäre, sondern nurdurch eine größere Stimmenmehrheitoder nach anderen ErfordernissenBeschluß gefaßt werden kann;