460 Vierte« Buch. Zweiter Titel.
Feststellung oder bei nachgewiesener Umrichtigkeit derselben, der mittlere Preis zuverstehen, welcher sich aus der Verqlcichungder zur Zeit und am Orte der Erfüllunggeschlossenen Kaufverträge ergibt.
Art. 354.
Wenn der Käufer mir der Zahlungdes Kaufpreises im Verzüge und die Waarenoch nicht übergeben ist, so hat der Ver-käufer die Wahl, ob er die Erfüllung desVertrages und Schadensersatz wegen ver-späteter Erfüllung verlangen, oder ob erstatt der Erfüllung die Waare unter Be-obachtung der Bestimmungen des Art. 343für Rechnung des Käufers verkaufen undSchadensersatz fordern oder ob er von demVertrage abgehen will, gleich als ob der-selbe nicht geschlossen wäre.
Art. 355.
^ ^
>'-,,, , ''
Wenn der Verkäufer mit der Ueber-gabe der Waare im Verzüge ist, so hatder Käufer die Wahl, ob er die Erfüllungnebst Schadensersatz wegen verspäteter Er-füllung verlangen, oder ob er statt der Er-füllung Schadensersatz wegen Nichterfüllungfordern oder von dem Vertrage abgehenwill, gleich als ob derselbe nicht geschlossenwäre.