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Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch
Entstehung
Seite
209
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Von dem Rheder und von der Rhederei. 2V?

scheidet die Mehrheit der Stimmen. DieStimmen werden nach d:r Größe derSchiffsparten gezählt. Die Stimmenmehr-heit für einen Beschluß ist vorhanden,wenn der Person oder den Personen, welchefür den Beschluß gestimmt haben, zusammenmehr als die Hälfte des ganzem Schiffsgehört.

Einstimmigkeit sämmtlicher Mitrhederist erforderlich zu Beschlüssen, welche eineAbänderung des Rhedercivertrags be-zwecken- oder welche den Bestimmungen desRhedereivertrags entgegen oder dem Zweckder Rhederei fremd sind.

Art. 459.

Durch Beschluß der Mehrheit kannfür den Rhedereibetrieb ein Korrespondent-rheder (Schiffsdirektor, Schiffsdisponent)bestellt werden. Zur Bestellung einesKorrespondenrrheders, welcher nicht zu denMilrhedern gehört, ist ein einstimmigerBeschluß erforderlich.

Die Bestellung des Korrespondenr-rheders kaim zu jeder Zeit durch Stimmen-mehrheit widerrufen' werden, unbeschadetder Rechte auf Entschädigung aus bestehen-den Verträgen.

Art.. 460.^

Im Verhältniß zu Dritten ist derKorrespondentrheder kraft seiner Bestellung

Handelsgesetzbuch. !4