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Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch
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391
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V. d. Versich. geg. d. Gefahren d. Sceschifffahrt. 391

ung, Schiffbruch, Sinken, Feuer,Explosion, Blitz, Erdbeben, Be-schädigung durch Eis u. s. w.;

2) die Gefahr des Kriegs und der Ver-fügungen von hoher Hand;

3) die Gefahr des auf Antrag einesDritten verhängten, von dem Ver-sicherten nicht verschuldeten Arrestes;

4) die Gefahr des Diebstahls, sowiedie Gefahr des Seeraubs, der Plünder-ung und sonstiger Gewaltthätig-keiten ;

5) die Gefahr der Verbodmung derversicherten Güter zur Fortsetzungder Reise oder der Verfügung überdieselben durch Verkauf oder durchVerwendung zu gleichem Zweck(Art. 507510, 734);

6) die Gefahr der Unredlichkeit oder desVerschuldens einer Person derSchiffsbesatzung, sofern daraus fürden versicherten Gegenstand einSchaden entsteht;

7) die Gefahr des Zusammenstoßes vonSchiffen und zwar ohne Unterschied,ob der Versicherte in Folge desZusammenstoßes unmittelbar oderoh er mittelbar dadurch einen Scha-den erleidet, daß er den einemDritten zugefügten Schaden zu er-setzen hat, ,