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Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
Entstehung
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zweites Objekt da ist, von dem ich mir klar bin, dafs ich es für das ersteoder das erste für jenes hingeben will, hat jedes von beiden einen an-gebbaren wirtschaftlichen Wert. Es gibt für die Praxis so wenig ur-sprünglich einen Einzelwert, wie es für das Bewufstsein ursprünglich dieEins gibt. Von verschiedenen Seiten ist hervorgehoben worden, dafs dieZwei älter ist als die Eins. Die Stücke eines zerbrochenen Stockes fordernein Wort für Mehrzahl, der ganze ist »Stock«, schlechthin und ihn als»einen« Stock zu bezeichnen, liegt erst Veranlassung vor, w T enn etwazwei Stöcke in irgendeiner Beziehung in Frage kommen. So führt dasblofse Begehren eines Objektes noch nicht dazu, dafs dieses einen wirt-schaftlichen Wert hat denn es findet in sich allein nicht das hierfürerforderliche Mals: erst die Vergleichung der Begehrungen, d. h. dieTauschbarkeit ihrer Objekte, fixiert jedes derselben als einen seiner Höhenach bestimmten, also wirtschaftlichen Wert. Hätten wir nicht dieKategorie der .Gleichheit zur Verfügung eine jener fundamentalen,aus den unmittelbaren Einzelheiten das Weltbild gestaltenden, die sichaber zu psychologischer Wirklichkeit erst allmählich entwickeln sowürde keine noch so grofse »Brauchbarkeit« und »Seltenheit« einen wirt-schaftlichen Verkehr erzeugt haben. Dafs zwei Objekte gleich begehrens-wert oder wertvoll sind, kann man mangels eines äufseren Mafsstabesdoch nur so feststellen, dafs man beide in Wirklichkeit oder in Gedankengegeneinander auswechselt, ohne einen Unterschied des sozusagen ab-strakten Wertgefühles zu bemerken. Ja, ursprünglich dürfte dieseAustauschbarkeit nicht die Wertgleichheit als eine irgendwie objektiveBestimmtheit der Dinge selbst angezeigt haben, sondern die Gleichheitnichts als der Name für die Austauschbarkeit sein. Die Intensität desBegehrens braucht an und für sich noch keine steigernde Wirkung auf denwirtschaftlichen Wert des Objekts zu haben; denn da dieser nur imTausch zum Ausdruck kommt, so kann das Begehren ihn nur insoweitbestimmen, als es den Tausch modifiziert. Wenn ich auch einen Gegen-stand sehr heftig begehre, so ist damit sein Gegenwert im Tausche nochnicht bestimmt. Denn entweder habe ich den Gegenstand noch nicht:so wird mein Begehren, wenn ich es nicht äufsere, auf die Forderungdes jetzigen Inhabers keinen Einflufs üben, er wird vielmehr nur nachdem Mafse seines eigenen Interesses an dem Gegenstand oder des durch-schnittlichen fordern; oder, ich selbst habe den Gegenstand so wirdmeine Forderung entweder so hoch werden, dafs der Gegenstand über-haupt aus dem Tauschverkehr ausscheidet, also insoweit kein wirtschaft-licher Wert mehr ist, oder sie wird sich auf das Mafs des Interessesherabstimmen müssen, das ein Reflektant an dem Gegenstände nimmt.