67
heit als existierend angenommen werden mufs, die nicht bewiesen werdenkann, die wir aber in ihrer selbstgenugsamen Sicherheit nie erreichenkönnen — so fehlt uns das in sich selbst ruhende Recht, obgleich dessenIdee über der Reihe der relativen Rechtsbestimmungen schwebt, derenjede auf die Legitimierung durch eine andere angewiesen ist. Freilichhat auch unser Erkennen erste Axiome, die in jedem gegebenen Augen-blick für uns nicht mehr beweisbar sind, weil es ohne diese nicht zuden relativen Reihen abgeleiteter Beweise käme; allein jene haben ebendoch nicht die logische Dignität des Bewiesenen, sie sind nicht indemselben Sinne für uns wahr, wie dieses es ist, und unser Denkenmacht an ihnen als letzten Punkten nur so lange Halt, bis es auch übersie zu noch Höherem hinaufkann, das dann das bisher Axiomatischeseinerseits beweist. Entsprechend gibt es freilich absolut und relativvorrechtliche Zustände, in denen ein empirisches Recht aus Gewalt- oderanderen Gründen gesetzt wird. Allein das wird eben nicht rechtlichgesetzt; es gilt wohl als Recht, sobald es da ist, aber dafs es da ist,ist keine rechtliche Tatsache; es fehlt ihm die Dignität alles dessen,was sich auf ein Gesetz stützt; und es ist tatsächlich das Bestrebenjeder Macht, die ein solches rechtloses Recht setzt, irgend eine Legiti-mierung desselben aufzufinden oder zu fingieren, d. h. es aus einembereits bestehenden Rechte herzuleiten — gleichsam eine Huldigung anjenes absolute Recht, das jenseits alles relativen steht und von diesemniemals ergriffen werden kann, sondern für uns nur in der Form einerkontinuierlichen Ableitung jeder aktuellen Rechtsbestimmung von einerdavorliegenden sein Symbol findet.
Wenn aber auch dieser Rückgang ins Unendliche unser Erkennennicht in der Bedingtheit festhielte, so würde dies vielleicht einer anderenForm seiner gelingen. Verfolgt man den Beweis eines Satzes in seineBegründungen und diese wieder in die ihrigen usw., so entdeckt manbekanntlich oft, dafs der Beweis nur möglich, d. h. seinerseits beweisbarist, wenn man jenen ersten, durch ihn zu beweisenden Satz, bereits alserwiesen voraussetzt. So sehr dies, für eine bestimmte Deduktion auf-gezeigt, sie als einen fehlerhaften Zirkelschlufs illusorisch macht, sowenig ist es doch undenkbar, dafs unser Erkennen, als Ganzes betrachtet,in dieser Form befangen wäre. Bedenkt man die ungeheuere Zahl über-einandergebauter und sich ins Unendliche verlierender Voraussetzungen,von denen jede inhaltlich bestimmte Erkenntnis abhängt, so scheint esdurchaus nicht ausgeschlossen, dafs wir den Satz A durch den Satz Bbeweisen, der Satz B aber, durch die Wahrheit von C, D, E usw. hin-durch, schliefslich nur durch die Wahrheit von A beweisbar ist. Die
5 *