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Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
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Besessenen ist offenbar eine der reinsten und primitivsten Formenmenschlicher Vergesellschaftung, und zwar nicht so, dafs die »Gesellschaft«schon perfekt wäre, und dann käme es zu Tauschakten innerhalb ihrer;sondern der Tausch selbst ist eine der Funktionen, die aus dem blofsenNebeneinander der Individuen ihre innerliche Verknüpfung, die Gesell-schaft, zustande bringen; denn die Gesellschaft ist nicht eine absoluteEinheit, die erst dasein müfste, damit alle die einzelnen Beziehungenihrer Mitglieder: Über- und Unterordnung, Kohäsion, Nachahmungen,Arbeitsteilung, Tausch, gleichgerichtete Angriffe und Verteidigungen»religiöse Gemeinschaft, Parteibildung und viele andere in ihr als demTräger oder Rahmen jener entstünden. Sondern Gesellschaft ist nichtsals die Zusammenfassung oder der allgemeine Name für die Gesamtheitdieser speziellen Wechselbeziehungen. Die einzelne freilich kann aus-scheiden, und es bleibt noch immer »Gesellschaft« übrig aber nur,wenn nach Wegfall der einen noch eine hinreichend grofse Anzahlanderer in Kraft bleiben; fielen alle fort, so würde es auch keine Gesell-schaft mehr geben: gerade wie die Lebenseinheit eines organischenKörpers noch damit weiterbestehen kann, dafs eine oder die andereseiner Funktionen, d. h. der Wechselbeziehungen zwischen seinen Teilenaufhört, aber nicht mehr damit, dafs sie alle aufhören weil »Leben«nichts anderes ist als die Summe solcher, unter den Atomen einesKörpers wechselseitig ausgeübten Kräfte. Fast ist es deshalb noch einzweideutiger Ausdruck, dafs der Tausch Vergesellschaftung bewirke:er ist vielmehr eine Vergesellschaftung, eine jener Beziehungen, derenBestehen eine Summe von Individuen zu einer sozialen Gruppe macht,weil »Gesellschaft« mit der Summe dieser Beziehungen identisch ist.

Die oft hervorgehobenen Unbequemlichkeiten und Unzulänglich-keiten des Naturaltausches nun sind durchaus denen vergleichbar, diesich bei anderen sozialen Wechselwirkungen einstellen, so lange sie sichnoch in dem Stadium der Unmittelbarkeit befinden: wenn alle Regierungs-mafsregeln von der Gesamtheit der Bürger beraten und gebilligt werdenmüssen; wenn der Schutz der Gruppe nach aufsen noch durch denprimitiven Waffendienst jedes Gruppenangehörigen bewerkstelligt wird;wenn Zusammenfassung und Organisation noch ausschliefslich aufpersönlich ausgeübter Autorität und Gewalt beruht, wenn die Verwaltungder Gerechtigkeit noch durch den unmittelbaren Urteilsspruch der Ge-meinde geschieht so ergeben sich daraus bei wachsender Extensitätund Komplikation der Gruppe alle jene Unzweckmäfsigkeiten, Be-hinderungen und Lockerungen, die einerseits auf die Abgabe dieserFunktionen an besondere arbeitsteilige Organe, andrerseits auf die