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Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
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oder, wo jene fortfallen, ihm überhaupt einen Wert zu verschaffen. Sehrbezeichnend ist hierfür eine Norm des römischen Rechts, schon aus derrepublikanischen Zeit. Seit der Einführung der geprägten Münze stattdes gewogenen Kupfergeldes haben die Römer darauf gehalten, dafs die-selbe rechtlich für ihren konventionellen Wert akzeptiert werde, gleichviel,ob ihr Effektivwert damit stimmte oder nicht. Diese Unabhängigkeitvom Metall aber fordert sogleich die Zusatzbestimmung: Geld sei über-haupt nur eben diese Münze, jede andere sei blofse Ware; nur bei For-derung auf jene kann man mit der strengen Geldschuldklage Vorgehen,alle sonstigen Geldschulden sind, wie Warenschulden, nur auf den wirk-lichen, also durch ihr Nominal als Geld nicht beeinflufsten Wert (quantiea res est) einzuklagen. Das heilst also, der Wert des anderen Geldeswar nicht Geldwert, sondern Stoffwert,weil man der legalen Münze dieFunktion des Geldes vorbehielt. Eben dadurch erhielt sie den Wert,den die anderen Münzen nur durch ihren Gehalt erreichen konnten, undrechtfertigte es, dafs sie unabhängig von ihrem inneren Werte galt. Wieein Litermafs wirtschaftlichen Wert hat, nicht weil es Material und Formenthält denn w T enn es nicht durch diese zu einem aulserhalb ihrerliegenden Zwecke verwendbar wäre, so würde kein Mensch ihm nach-fragen sondern weil es die Funktion des Messens zweckmäfsig erfüllt,so hat auch das Geld seinen Wert im Dienst des Messens und denanderen, die es leistet. Nur dafs man diesen auch wieder nur in Geldmit hinreichender Allgemeinheit ausdrücken kann, verhindert, dies soohne weiteres zu erkennen wie bei dem Litermafs, dessen Wert man inetv r as anderem, als es selbst ist, ausdrückt. Die Dienste des Geldesbilden seinen »Gebrauchswert«, der doch in seinem »Tauschwert« irgend-wie zum Ausdruck kommen mufs; es ist eines der Objekte, in deren»Gebrauchswert«, da er an die Prägung durch die Regierung gebundenist, der »Seltenheitswert«, den diese Prägung, wie ich zeigte, involviert,zugleich enthalten ist. Die Substanztheorie des Geldes wehrt sich gegendie doch unvermeidliche Erkenntnistendenz, die Bedeutung der Dinge ausihrem terminus a quo in ihren terminus ad quem zu verlegen: nicht wasdas Geld ist, sondern wozu es ist, verleiht ihm seinen Wert, so dafs,wenn auch ein ursprünglicher Wert des Geldes es zu seinen Funktionendisponiert hat, es seihen Wert dann durch die Ausübung dieser Funk-tionen erhält und damit auf höherer Stufe zurückgewinnt, was es aufniederer aufgegeben hat.

Wenn nun in den oben geschilderten Entwicklungen das Geld einemPunkte zustrebt, wo es, zum reinen Symbol geworden, ganz in seinenTausch- und Mefszweck aufginge, so zeigen mannigfache Parallelen die