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auch den ärmeren und ärmsten Schichten angeboten werden müssen.Deshalb dürfen derartige Waren nicht teurer sein, als diese Schichtenim äufsersten Falle zu zahlen imstande sind. Dies könnte man alsGesetz der konsumtiven Preisbegrenzung bezeichnen: eine Ware kannniemals teurer sein, als die unbemitteltste soziale Schicht noch bezahlenkann, der sie wegen ihrer vorhandenen Menge noch angeboten werdenmufs. Man möchte hierin eine Wendung der Grenznutzentheorie ausdem Individuellen in das Soziale erblicken: statt des niedrigsten Be-dürfnisses, das noch mit einer Ware gedeckt werden kann, wird hierdas Bedürfnis des Niedrigsten für die Preisgestaltung mafsgebend.Diese Tatsache bedeutet einen ungeheuren Vorteil für den Wohlhaben-den. Denn dadurch stehen auch ihm nun gerade die unentbehrlichstenGüter zu einem weit niedrigeren Preise zur Verfügung, als er dafür er-legen würde, wenn man es ihm nur abverlangte; dadurch, dafs derArme die einfachen Lebensmittel kaufen mufs, macht er sie für denReichen billig. Wenn dieser selbst einen proportional ebenso grofsenTeil seines Einkommens an die primärsten Bedürfnisse (Nahrung,Wohnung, Kleider) wenden müfste, wie der Arme, so würde er nochimmer, absolut genommen, mehr für Luxuswünsche übrig behalten alsdieser. Allein er hat dazu noch den additioneilen Vorteil, dafs er seinenötigsten Bedürfnisse mit einem relativ viel kleineren Teil seines Ein-kommens decken kann. Mit dem darüber hinausreichenden nun hat erdie Wahlfreiheit in der Verwendung des Geldes, die ihn zum Gegen-stand jener, sein tatsächliches ökonomisches Können überragendenAchtung und Bevorzugung macht. Die Geldmittel des Armen sindnicht von dieser Sphäre unbegrenzter Möglichkeiten umgeben, weil sievon vornherein ganz unmittelbar und zweifellos in sehr bestimmteZwecke einmünden. In seiner Hand sind sie also gar nicht in demselbenreinen und abstrakten Sinne »Mittel«, wie in der des Reichen, weil derZweck schon sogleich in sie hineinreicht, sie färbt und dirigiert,weshalb denn auch unsere Sprache sehr feinfühlig erst den mit erheb-lichen Geldmitteln Ausgestatteten überhaupt als »bemittelt« bezeichnet.Die mit diesen verbundene Freiheit führt noch nach anderen Seiten hinzu einem Superadditum. Wo öffentliche Funktionäre nicht besoldetwerden, ist der Erfolg der, dafs nur wohlhabende Leute führende Stellenbekleiden können; so mufste etwa der General des achäischen Bundesnicht weniger als — wenigstens bis vor kurzem — ein englischesParlamentsmitglied ein wohlhabender Mann sein, und so bildet sich inLändern, die ihre Beamten sehr niedrig bezahlen, oft eine völlige Pluto-kratie, eine Art Erblichkeit der hohen Ämter in wenigen Familien