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Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
Entstehung
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Aus dem Wirkungsbereich dieses Verhältnisses will ich nur nocheine zweite Reihe herausheben. Die über alle spezifischen Zwecke er-habene Mittelsbedeutung des Geldes hat zur Folge, dafs es das Interessen-zentrum und die eigentliche Domäne solcher Individuen und Klassenwird, deren soziale Stellung sie von vielerlei persönlichen und spezifischenZielen ausschliefst. Dafs den römischen Freigelassenen die volle bürger-liche Stellung mit allen ihren Chancen fehlte, bewirkte es, dals sie sichmit Vorliebe auf das Geldgeschäft warfen; und schon in Athen hatte,bei dem ersten Aufkommen reinen Geldhandels im 4. Jahrh., der reichsteBankier, Pasion, seine Laufbahn als Sklave begonnen. In der Türkei sind die Armenier, ein verachteter und oft verfolgter Volksstamm, viel-fach die Händler und Geldleute gerade wie es in Spanien unter ähn-lichen Verhältnissen die Moriskos waren. In Indien sind diese Er-scheinungen häufig: einerseits sind die sozial sehr zurückgedrängten undsonst mit scheuer Zurückhaltung auftretenden Parsen meistens Wechsleroder Bankiers, andrerseits, in manchen Teilen Südindiens, sind die Geld-geschäfte und Reichtümer in den Händen der Tschettis, einer Misch-kaste, die wegen mangelnder Kastenreinheit ein sehr geringes Ansehenhat. So warfen sich die Hugenotten in ihrer exponierten und eingeengtenStellung mit gröfster Intensität auf den Gelderwerb, wie die Quäker inEngland . Vom Gelderwerb als solchem kann man, weil eben allemöglichen Wege gleichmäfsig zu ihm führen, am wenigsten jemandenprinzipiell ausschlielsen. Vom reinen Geldgeschäft deshalb nicht, weiles weniger technischer Vorbedingungen bedarf, als jeder andere Erwerb,und sich deshalb leichter der Kontrolle und dem Eingriff entzieht, undzudem, weil der Geldbedürftige in der Regel in einer Notlage ist, inder er schliefslich auch die sonst verachtetste Persönlichkeit und densonst gemiedensten Schlupfwinkel aufsucht. Und weil der in irgendeinem Sinne Rechtlose gerade vom Gebiet der blolsen Geldinteressennicht fernzuhalten ist, entsteht zwischen beiden Bestimmungen eineAssoziation, die in mehrfachen Richtungen wirksam wird: so drohteinerseits dem blolsen Geldmenschen leicht eine soziale Deklassierung,deren Fühlbarkeit er oft nur durch seine Macht und Unentbehrlichkeitentgeht, und so wurde andrerseits den fahrenden Leuten des Mittelalters,die allenthalben schlechtes Recht hatten, doch in Geldsachen unparteilichRecht gemessen. Eben derselbe Erfolg mufs eintreten, wenn die Aus-schlielsung sozialer Elemente von den Rechten und Genüssen der Voll-bürger nicht mehr durch juristische oder ihnen sonst oktroyierte Be-stimmungen, sondern durch freiwilligen Verzicht ihrerseits geschieht.Als die Quäker schon die volle politische Gleichberechtigung hatten,