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eigentümerin des Bodens und schmolz andrerseits den Einzelnen völlig inihre Interessen ein; sie bildete so das Band, das sein Sein mit seinem Haben,das allerdings noch kein individualistisches war, verband. Die darauffolgende Verwandlung des Bodens in Privateigentum, so sehr sie geradePerson und Besitz zu verbinden schien, löste dennoch jenen prinzipiellenZusammenhang zwischen ihnen, indem nun jede beliebige Aktion mitdem Besitz möglich wurde. Die eindringende Geldwirtschaft hat zuerstin den mittelalterlichen Städten bewirkt, dafs man den Boden belasten,Renten auf ihn aufnehmen konnte, ohne dafs die Person des Besitzersdadurch betroffen und in ihrer sozialen Stellung herabgesetzt wordenwäre. Die Geldwirtschaft trieb den Boden und den Eigentümer alsPerson so weit auseinander, dafs eine Beschränkung des vollen Eigen,wie sie in der Hypothek lag, nicht mehr wie früher als eine Deteriorierungdes Eigentümers empfunden wurde. Die Hypothezierung und der Verkauferscheinen nur als die äufsersten und allerdings erst durch das Geldmöglichen Folgen jener Trennung zwischen der Person und dem Grundund Boden; begonnen aber hatte dieser Prozefs schon vor dem Geldeund mit dem Augenblick, als die Gentilverfassung sich löste. Ähnlichliegt es mit der späteren Entwicklung, die die patriarchalische Verfassungin den Rechtsstaat mit Gleichberechtigung aller Bürger vor dem Gesetzüberführte. Auch sie bedeutet eine Lösung des Seins vom Haben unddes Habens vom Sein: die Stellung wird nicht mehr durch den Land-besitz bestimmt, der Besitz andrerseits nicht mehr durch die Zugehörigkeitzu der adligen Klasse. Eine ganze Anzahl von gesellschaftlichen Be-wegungen drängt auf dieses Resultat: die Schwächung des Adels durchden quantitativen Zuwachs der unteren Stände, die Arbeitsteilung indiesen, die einerseits eine Art Aristokratie unter ihnen erzeugt, andrer-seits sie dem Landadel unentbehrlicher macht, die gröfsere Bewegungs-freiheit der nicht an den Grundbesitz gebundenen Stände usw. All dieseKräfte mufsten z. B. am Ende des »griechischen Mittelalters« wirksamwerden, als zudem Seehandel und Kolonialbewegung sich entwickelt undAthen seit dem 7. Jahrhundert die wirtschaftliche Oberhand gewinnt;indem nun die Geldwirtschaft hinzukommt, vollendet sie nur diesen Prozefs;der Grundbesitzer bedarf nun gleichfalls des Geldes, um mit den reichenEmporkömmlingen in einer Reihe zu bleiben, das Geld, als Hypothek, alsErlös der Produkte oder gar des Landes selbst schiebt sich zwischenihn und seinen Besitz, und indem es ihn so von der qualitativen Be-stimmtheit dieses unabhängiger macht, eben damit auch dem Besitz seinepersonale Färbung nimmt, bewirkt es zugleich eine wachsende Gleich-berechtigung zwischen ihm und den andern Ständen. Das Prinzip des