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Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
Entstehung
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trennende Selbständigkeit der Mittelinstanz, die sich auch darin zeigte,dals die Verwandlung der Naturalfronen in Geldzinsung dem Guts-verwalter ganz neue Gelegenheiten zu Unredlichkeiten gegenüber demfernen Herrn gab. So sehr der Bauer von dem Persönlichkeitscharakterdes Verhältnisses profitiert und nach dieser Seite hin unter seiner Ver-sachlichung und Zugeidesetzung zunächst leiden mag, so war diesesdoch, wie ich oben auseinandersetzte, der unumgängliche Weg, der zurAufhebung der Leistungen der Hörigen überhaupt führte.

Neben der skizzierten Phänomenenreihe, welche auf dieses Endzielhinaussieht, steht eine andere, die auf den ersten Blick die genau ent-gegengesetzte Konsequenz zeigt. Es scheint z. B., als ob der Stücklohndem bisher charakterisierten Fortschritt der Geldkultur mehr entspräche,als der Stundenlohn. Denn der letztere steht dem Indienstnehmen desganzen Menschen, mit seinen gesamten, aber nicht sicher bestimmbarenKräften, viel näher, als der Stücklohn, wo die einzelne, genau bestimmte,aus dem Menschen völlig herausobjektivierte Leistung vergolten wird.Dennoch ist augenblicklich der Stundenlohn dem Arbeiter im allgemeinengünstiger aufser wo technische Umstände, z. B. rasche Änderung derMaschinen im Sinne der Produktivitätssteigerung, für den Stücklohnsprechen, gerade weil sich die Entlohnung hier nicht mit derselbenStrenge wie beim Stücklohn nur nach der vollbrachten Leistung richtet;sie bleibt dieselbe, auch wenn Pausen, Verlangsamungen, Versehen, ihrResultat irgendwie alterieren. So erscheint der Stundenlohn menschen-würdiger, weil er ein gröfseres Vertrauen voraussetzt, und er gibt inner-halb der Arbeit doch etwas mehr tatsächliche Freiheit, als der Stück-lohn, trotzdem (oder hier vielmehr: weil) der Mensch als ganzer in dasArbeitsverhältnis eintritt und so die Unbarmherzigkeit des rein objektivenMafsstabes gemildert wird. Die Steigerung dieses Verhältnisses ist inder »Anstellung« zu erblicken, in der die einzelne Leistung noch vielweniger den unmittelbaren Mafsstab der Entlohnung abgibt, sondern dieSumme derselben, die Chance aller dazwischentretenden menschlichenUnzulänglichkeiten einschliefsend, bezahlt wird. Am deutlichsten wirddies bei der Stellung des höheren Staatsbeamten, dessen Gehalt überhauptkeine quantitative Beziehung zu seinen einzelnen Leistungen mehr hat,sondern ihm nur die standesgemäfse Lebenshaltung ermöglichen soll.Als kürzlich auf einen Gerichtsbeschlufs hin einem preufsischen Beamten,der durch eigenes schweres Verschulden längere Zeit an seiner Funk-tionierung verhindert war, ein Teil seines Gehaltes für diese Zeit ein-behalten wurde, hob das Reichsgericht das Urteil auf: denn das Gehalteines Beamten sei keine pro rata geltende Gegenleistung für seine Dienste,