Fünftes Kapitel.
Das Geldäquivalent personaler Werte.
i.
Die Bedeutung des Geldes im System der Wertschätzungen ist ander Entwicklung der Geldstrafe mefsbar. Zuerst tritt uns auf diesemGebiet, als seine auffälligste Erscheinung, die Sühnung des Totschlagsdurch Geldzahlung entgegen — eine in primitiven Kulturen so häufigeTatsache, dafs sich, wenigstens für ihre einfache und direkte Form,einzelne Beispiele erübrigen. Weniger beachtet indes als ihre Häufigkeitist die Intensität, mit der der Zusammenhang von Wert des Menschenund Geldwert oft die rechtlichen Vorstellungen beherrscht. Im ältestenangelsächsischen England war auch für die Tötung des Königs ein Wer-geid festgesetzt; ein Gesetz bestimmte es auf 2700 sh. Nun war einesolche Summe für die damaligen Verhältnisse ganz imaginär und über-haupt nicht aufzutreiben. Ihre reale Bedeutung war, dafs, um sie einiger-mafsen zu ersetzen, der Mörder und seine ganze Verwandtschaft inSklaverei verkauft werden mufsten, wenn nicht auch dann noch, wie einInterpret jenes Gesetzes sagt, die Differenz so grofs blieb, dafs sie —als blofse Geldschuld! — nur durch den Tod ausgeglichen werden konnte.Erst auf dem Umwege über die Geldstrafe also hielt man sich an diePersönlichkeit, jene erscheint als der ideale Mafsstab, an dem man dieGröfse des Verbrechens ausdrückt. Wenn innerhalb desselben Kultur-kreises zur Zeit der sieben Königreiche das typische Wergeid für dengewöhnlichen Freeman 200 sh. betrug und das für andere Stände nachBruchteilen oder Vielfachen dieser Norm gerechnet wurde, sooffenbart dies nur in anderer Weise, eine wie rein quantitative Vor-stellung vom Werte des Menschen das Geld ermöglicht hatte. Von ebendieser aus begegnet noch zur Zeit der Magna Charta die Behauptung,Ritter, Baron und Graf verhielten sich zueinander wie Schilling, Mark
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