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Interessenverschmelzung mit seinen Gruppengenossen heraushebt undsein Fürsichsein betont.
Die Entwicklung der Mordsühne, die ich verfolgte, mündete an demPunkte, wo aus dem Ersatz des den Hinterbliebenen wirklich geschehenenSchadens durch die soziale Fixierung desselben hindurch sich die Vor-stellung entwickelt hat, dafs der Mensch, der Angehörige dieses be-stimmten Standes, dieses bestimmte Wergeid wert wäre. Hier setztnun die weitere Evolution an, infolge deren die Sühneleistung des Ver-brechers nicht als eine Entschädigung für den von ihm vernichtetenWert, sondern als Strafe auftritt,' und zwar nun nicht nur für denMord, sondern auch für andere schwere Vergehen. Alle Strafe, als einunter der Idee der Zweckmäfsigkeit zugefügter Schmerz, kann, sovielich sehe, nur zwei Ausgangspunkte haben: das Schutzbedürfnis derGesellschaft und die Entschädigungspflicht für den oder die Beschädigten —so sehr ihre später erworbenen ideellen Bedeutungen sich über diese Ur-sprünge erheben. Denn wenn man die Strafe auf den Rachetrieb zurück-geführt hat, so scheint mir dieser selbst noch der Erklärung bedürftig,und sie darin zu finden, dafs das Schutzbedürfnis die Menschen zwingt,den Schädiger unschädlich zu machen, was eben oft nur durch Schmerz-zufügung oder Tötung geschehen kann — und dafs diese Nützlichkeitund Notwendigkeit zu einem eigenen Triebe ausgewachsen ist: die Be-schädigung des Beschädigers, ursprünglich ein blofses Mittel, sich vorweiterer Schädigung zu schützen, hat ein selbständiges Lustgefühl, einenvon seinen utilitarischen Wurzeln gelösten Trieb für sich erworben. DerUrsprung der Strafe aus der Rache würde also schliefslich auch nur aufden Schutztrieb zurückgehen. Grade dieses macht es auch erklärlich,dafs sehr zivilisierte Zeiten auf den Mord völlige Unschädlichmachungdes Täters, rohere aber eine gelinde Abfindung setzen. Denn heutewerden im ganzen doch Morde nur von völlig zuchtlosen und moralischdepravierten Individuen begangen, in roheren oder heroischeren Zeitenaber auch von ganz anders qualifizierten, deren Überlegenheit und Tat-kraft die Gesellschaft zu konservieren alles Interesse hatte. Es ist alsodie Wesens Verschiedenheit der Mörder auf den verschiedenen historischenStufen, auf die hin die soziale Selbsterhaltung einmal auf Vernichtung,ein anderes Mal auf eine den Täter selbst konservierende Sühne hin-drängt. Hier interessiert uns indes nur der andere Ursprung der Strafe,aus der Entschädigungspflicht. Solange oder insoweit die Konsequenzeiner schädigenden Handlung für den Täter selbst von dem Beschädigtenvollzogen wird, so wird sie — abgesehen von jenen Abwehr- und Rache-impulsen — sich auf eine Schadloshaltung dieses letzteren beschränken;.