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nach oben wie nach unten zu begrenzen; es ist aber kein Zweifel, dafsselbst das Mindestmafs für den ganz Armen eine härtere Strafe bedeutet,als das Höchstmafs für den ganz Reichen; während jener wegen einerMark Strafe vielleicht einen Tag hungern mufs, werden die paar TausendMark, zu denen dieser höchstens verurteilt werden kann, ihm nicht diegeringste Entbehrung auferlegen, so dafs der subjektive Strafzweck dortübertrieben, hier überhaupt nicht durch die Geldstrafe erreicht wird.Man hat deshalb eine wirkungsvollere Individualisierung durch den Vor-schlag erreichen wollen, das Gesetz solle überhaupt nicht bestimmteSummen als Strafgrenzen fixieren, sondern prozentuale Quoten vom Ein-kommen des Schuldigen. Dagegen wird indes richtig eingewendet, dafsdie Strafe einer ganz geringfügigen Übertretung für einen vielfachenMillionär dann viele Tausende betragen müfste, was zweifellos als sach-lich unangemessen empfunden wird. Dieser innere Widerspruch desVersuches, zu einer wirklichen Individualisierung der Geldstrafe zu ge-langen, der bei sehr stark differenzierten Vermögensverhältnissen un-vermeidlich scheint, beweist wiederum, wieviel geringer deren subjektiveAngemessenheit bei einer hoch entwickelten (d. h. sehr krasse Differenzenenthaltenden) ökonomischen Kultur ist, als in primitiveren, also nivel-lierteren Verhältnissen. Insbesondere aber mufs die Geldstrafe sichschliefslich da als ganz unzutreffend erweisen, wo überhaupt nur dieall erinnerlichsten Beziehungen des Menschen in Frage stehen: bei derKirchenbufse, die vom 7. Jahrhundert an durch Geld ersetzt werdenkonnte. Die Kirche hatte einen grofsen Teil der Strafrechtspflege über-nommen, die eigentlich dem Staate zufiel, und der umherreisende Bischofals Richter strafte die Sünder vom Gesichtspunkte der verletzten gött-lichen Ordnung aus, so dafs ihre sittliche Besserung, die Umkehr derSeele auf dem Sündenwege, das eigentliche Absehen war, von jenertiefstgelegenen und wirksamsten Tendenz der religiösen Moral aus: dafsdie definitive sittliche Pflicht des Menschen in dem Gewinn des eigenenHeils bestehe — während die weltliche Moral ihr letztes Ziel geradeaus dem Ich heraus in den Anderen und seine Zustände verlegt. Vondiesem Gesichtspunkt der Verinnerlichung und Subjektivierung der Strafeaus wurden selbst Vergehen wie Mord und Meineid mit Fastenbufsebestraft. Diese kirchlichen Strafen aber konnten, wie gesagt, sehr balddurch Geldzahlung abgelöst werden. Dafs dies im Lauf der Zeit alseine ganz unzulängliche und unzutreffende Bufse empfunden wurde, istkein Zeichen gegen, sondern für die gewachsene Bedeutung des Geldes;gerade weil es jetzt so sehr viel mehr Dinge aufwiegt und dadurch umso färb- und charakterloser ist, kann es nicht zur Ausgleichung in ganz