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römische Recht, in seiner mittleren Periode, in dieser Hinsicht verhält.Die Geldkondemnation, die dasselbe im Zivilprozels statuierte, war eineBufse, die über den Wert des Objektes hinaus an den Beschädigtenentrichtet wurde, um denselben für die besondere Hinterlist oder Bosheitzu entschädigen, unter der der Beklagte ihn hatte leiden lassen. Dasböswillig abgeleugnete Depositum, die vom Vormund vorenthaltenenMündelgelder und ähnliches wurden nicht einfach ersetzt, sondern aufser-dem war der Richter und unter Umständen der Kläger berechtigt, einenSchadensersatz festzusetzen — nicht für den objektiven, einer bestimmtenGeldsumme unmittelbar äquivalenten Schaden, sondern für die böswilligeVerletzung der persönlichen Rechtssphäre überhaupt. Es wird hier alsoeinerseits empfunden: die persönlichen Werte, die das Recht zu schützenhat, sind nicht durch den Geldwert ihres Objektes begrenzt, sondernihre Verletzung fordert eine über diesen hinausgehende Bufse; zugleichaber ist diese Bufse nun wieder durch die Hingabe einer bestimmtenGeldsumme geleistet: die jenseits des objektiven Geldinteresses erlitteneSchädigung wird doch durch Geld ausgeglichen. Das Geld spielt hieralso einerseits eine geringere, aber andrerseits eine gröfsere Rolle als indem gegenwärtigen Zustand. Eben deshalb zeigt dieser gegenwärtigeZustand doch eine Kombination der beiden typischen Richtungen, in diedie wachsende Kultur die Entwicklung des Geldes treibt: sie verleiht ihmeinerseits eine Wichtigkeit, durch die es gleichsam zur Weltseele dessachlichen Interessenkosmos wird und, den so erhaltenen Anstofs überseine zukommende Grenze fortsetzend, auch die personalen Werte über-wuchert; sie entfernt es doch aber andrerseits von diesen, macht seineBedeutung mit der alles eigentlich Persönlichen immer unvergleichbarerund unterdrückt eher die Geltendmachung personaler Werte, als dafssie ihnen ein so inadäquates Äquivalent zuspräche. Die Unbefriedigtheitdes unmittelbaren Rechtsgefühls, durch die das momentane Resultatdes Zusammenwirkens dieser Motive hinter jenem römischen Zustandzurücksteht, darf doch die Erkenntnis nicht verhindern, dafs es sichhier wirklich um die Kombination weiter vorgeschrittener Kultur-tendenzen handelt, die freilich die Entgegengesetztheit und Unversöhn-lichkeit ihrer Richtungen in der Unzulänglichkeit und dem Tiefständemancher Erscheinungen zeigen, in denen sie beide gleichzeitig zu Wortekommen. —
Die Evolution des früheren Zustandes, in dem der ganze Menschdurch Geld aufgewogen wurde, findet einige Analogien in einer spe-zielleren, die sich an den Kauf der Frauen für Geld knüpfte. DieKauf ehe, ihre aufserordentliche Häufigkeit in der Vergangenheit vor-