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der Verkaufspreis durch seine exorbitante Höhe dem Verkaufsobjektedie Herabdrückung erspart, die ihm sonst die Tatsache des Verkauft-werdens überhaupt bereitet. Zola spricht in einer seiner Schilderungenaus dem zweiten Kaiserreich von der Frau eines hochgestellten Mannes,die bekanntermafsen für 100—200 000 Francs zu haben war. Er erzähltin dieser Episode, der sicher eine historische Tatsache zugrunde liegt,dafs diese Frau nicht nur selbst in den vornehmsten Kreisen verkehrte,sondern dafs es ein besonderes Renommee in der »Gesellschaft« verschaffthabe, als ihr Geliebter bekannt zu sein. Die Kurtisane, die sich füreinen sehr hohen Preis verkauft, erhält damit »Seltenheitswert« — dennnicht nur werden die Dinge hoch bezahlt, die Seltenheitswert besitzen,sondern auch umgekehrt erhalten ihn diejenigen Objekte, die aus irgendeinem sonstigen Grunde, sei es auch nur aus einer Laune der Mode,einen hohen Preis erzielen. Wie viele andere Gegenstände, ist auch dieGunst mancher Kurtisane nur deshalb sehr geschätzt und von Vielengesucht worden, weil sie den Mut hatte, ganz ungewöhnliche Preise zuv fordern. — Von einer entsprechenden Grundlage mufs die englische
Rechtsprechung ausgehen, wenn sie dem Ehemann einer verführten Fraueine Geldentschädigung zuspricht. Es gibt nichts, was unserem Gefühlmehr widerspräche, als dieses Verfahren, das den Ehemann zum Zu-hälter seiner Frau herabdrückt. Allein diese Bufsen sind aufser-ordentlich hoch; ich weifs von einem Fall, in dem die Frau mitmehreren Männern Verhältnisse angeknüpft hatte, und jeder derselbenzu einer Entschädigung von 50000 Mark an den Ehemann verurteiltwurde. Es scheint, dafs man auch hier durch die Höhe der Summe dieNiedrigkeit des Prinzips, einen derartigen Wert überhaupt durch Geldauf wiegen zu lassen, ausgleichen, ja dafs man in sehr naiver Weise< durch die Höhe der Summe gerade den Respekt vor dem Ehemann, je
nach seiner sozialen Stellung, ausdrücken wollte: wenigstens wirft derVerfasser der Juniusbriefe einem Richter heftig vor, dafs er in einemsolchen Prozefs, der einen Prinzen und eine Lordsgemahlin betraf, beider Entschädigung den Rang des verletzten Gemahls ganz aufser achtgelassen habe! —
Dieser Gesichtspunkt zeigt seine Bedeutung am auffälligsten beidem »Kauf« eines Menschen im sprachgebräuchlichsten Sinn diesesWortes: bei der Bestechung. Zu der Erörterung derselben, in ihrerspezifisch geldmäfsigen Form, gehe ich jetzt über. Schon der Diebstahloder der Betrug um kleine Summen ist, nach der herrschenden sozialenMoral, um vieles verächtlicher als der Diebstahl grofser. Das hat ingewissem Sinne seine Berechtigung, nämlich wenn es sich um Personen