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stehenden gewinnt; man braucht nur die englische Geschichte mit derdeutschen zu vergleichen, oder die Kulturgeschichte der letzten zweiJahrhunderte in grofsen Zügen zu durchlaufen, um diese Korrelation zuerkennen. Ja, auch auf religiösem Gebiet ist dieser Differenzierungs-prozeis, und zwar durch die Reformation, hervorgetreten. Während diekatholische Kirche ihre Autorität in eine mystische, in absoluter Höheüber dem Gläubigen thronende Form hüllt, die diesem jedes Fragen,jede Kritik, jede Mitwirkung verweigert, gestattet sie ihm doch seiner-seits kein ungestörtes religiöses Fürsichsein, sondern macht sich zur Mit-wisserin und überall eingreifenden Instanz seiner religiösen Verhältnisse.Die Reformation nun gab der kirchlichen Organisation umgekehrt Öffent-lichkeit, Zugängigkeit, Kontrollierbarkeit und lehnte prinzipiell alle Ver-schleierung und Verbarrikadierung vor den Augen des einzelnen Gläubigenab. Dieser hingegen gewann zugleich eine viel ungestörtere Freiheitder religiösen Innerlichkeit, sein Verhältnis zu seinem Gott wurde einprivates, das er nur mit sich selbst abzumachen hatte.
Und nun kommen wir von der Privatheit und Heimlichkeit, die denökonomischen Verhältnissen, in Übereinstimmung mit den allgemeinenKulturtendenzen, durch die Geldwirtschaft zu eigen wird, zu dem Ver-kauf des Menschen: der Bestechung zurück, welche in der Geldwirtschaft,eben durch jene Eigenschaften derselben, ihre höchste Ausbildung er-langt. Eine Bestechung durch ein Stück Land oder eine Viehherde istnicht nur vor den Augen der Umgebung nicht zu verheimlichen, sondernauch der Bestochene selbst kann sich nicht so scheinbar ignorierend, alsob garnichts geschehen wäre, dagegen verhalten, wie die oben charakteri-sierte repräsentative Würde der Bestechlichkeit es mit sich bringt. MitGeld dagegen kann man jemanden sozusagen hinter seinem eigenenRücken bestechen, er braucht sich nichts davon wissen zu machen, weiles ihm eben nicht spezifisch und persönlich anhaftet. Die Heimlichkeit,die ungestörte Repräsentation, die Intaktheit aller sonstigen Lebens-beziehungen kann bei der Bestechung durch Geld noch vollständigerbestehen, als selbst bei der Bestechung durch Frauengunst. Denn sovöllig und restlos diese sich in ihrem Momente erschöpfen mag, so dals,äufserlich betrachtet, von ihr noch weniger, als von einem Geldgeschenk,an der Persönlichkeit haften bleibt — so ist diese Spurlosigkeit dochinsbesondere nach der Seite der inneren Konsequenzen nicht dieselbewie bei der Bestechung durch Geld; denn das Bezeichnende für dieseist, dafs mit dem gegebenen und genommenen Geld insoweit jeglicheBeziehung zwischen den handelnden Personen zu Ende ist, während injenem Fall an die Stelle der momentanen Gefühlserregung viel eher