Aversion, Reue oder Hals als blolse Gleichgültigkeit zu treten pflegt.Solcher Vorteil der Geldbestechung wird freilich naturgemäfs dadurchaufgewogen, dafs, wenn die Verheimlichung nicht gelingt, sie die stärksteDeklassierung des Betreffenden mit sich bringt. Auch hier ist dieParallele mit dem Diebstahl bezeichnend. Dienstboten stehlen sehr vielseltener, d. h. nur bei sehr viel gröfserer moralischer Verkommenheit,Geld, als Efswaren oder eine sonstige Kleinigkeit. Die Erfahrungen anmanchen zeigen, dafs sie davor zurückschrecken, denselben Wert in Geldzu stehlen, den sie sich als eine Flasche Wein oder weiblichen Putz-gegenstand mit ziemlich ruhigem Gewissen aneignen. Von dem ganzentsprechenden Standpunkt aus läfst unser Strafgesetzbuch die Ent-wendung geringer Mengen von Efs- und Genufswaren zum alsbaldigenVerbrauch nur als eine ganz leichte Übertretung gelten, während esden Diebstahl der gleichwertigen Geldsumme unter Umständen rechtstreng ahndet. Es wird offenbar vorausgesetzt, dafs bei einem momen-tanen Bedürfnis die Aneignungsmöglichkeit seines unmittelbaren Gegen-standes einen so starken Anreiz bildet, dafs ihm zu unterliegen etwasallzumenschliches ist, um hart bestraft zu werden. Je entfernter dasObjekt von dieser unmittelbaren Funktion ist, auf einem je längerenUmweg erst es das Bedürfnis befriedigen kann, um so schwächer wirktder Reiz und eine um so stärkere Immoralität beweist es, ihm nachzu-geben. Deshalb ist nach dem Erkenntnis eines höchsten Gerichtshofesz. B. Feuerungsmaterial nicht unter die Genufsmittel zu rechnen undder Diebstahl desselben nimmt an der Straferleichterung für den Dieb-stahl solcher nicht teil. Zweifellos ist unter Umständen Feuerung einebenso dringendes Bedürfnis und für die Selbsterhaltung ebenso erforder-lich wie Brot. Allein seine Verwendung ist doch eine mittelbarere alsdie des Brotes, sie hat gleichsam mehr Zwischenstationen, und man kanndeshalb annehmen, dafs ihm gegenüber der in Versuchung Befindlichemehr Zeit zur Besinnung hat, die ihm die sinnliche Unmittelbarkeit desReizes nicht läfst. Von solcher Gegenwärtigkeit des Geniefsens stehtdas Geld am weitesten ab, das Bedürfnis knüpft sich immer nur an das,was hinter ihm steht, so dafs die von ihm ausstrahlende Versuchungsozusagen nicht als Naturtrieb auf tritt und nicht die Kraft eines solchenals Entschuldigung des Unterliegens mit sich trägt. Deshalb erscheint,wie der Diebstahl von Geld, so die Bestechlichkeit durch Geld gegen-über der durch einen momentan zu geniefsenden Wert, als das Zeichender raffinierteren und gründlicher verdorbenen sittlichen Beschaffenheit,so dafs die Heimlichkeit, die das Geldwesen ermöglicht, als eine Artvon Schutzvorrichtung für das Subjekt wirkt. Indem sie immerhin einen
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